Herzlich Willkommen!
Wir sind Versicherungsmakler aus Überzeugung und
stehen mit unserer langjährigen Erfahrung unseren Mandanten in allen Fragen der Versicherung von
Lebensrisiken und Vermögenswerten zur Verfügung.
Wir beraten Sie gern - an unserem Standort in Hannover
oder wo auch immer Sie uns brauchen.
Entsteht ein Brand durch einen Defekt im Bereich des Motorraumes oder Führerhauses eines LKW, ist der daraus resultierende Drittschaden beim Betrieb dieses Fahrzeuges im Sinne des § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) entstanden. Es kommt nicht darauf an, ob der Brand von einer unmittelbar für die Transport- und Fortbewegungsfunktion des Fahrzeuges erforderlichen Einrichtung ausgegangen ist. Das hat der BGH mit Urteil vom 20.10.2020 - VI ZR 158/19 entschieden.
Nach der Einlagerung von Heu sind regelmäßige und engmaschige Temperaturmessungen erforderlich. Ein Landwirt verletzt seine Obliegenheiten aus seiner Betriebsversicherung grob fahrlässig, wenn er seine Heustapel nicht so lagert, dass jeder Punkt des Stapels kontrolliert werden kann. Das geht aus einem Beschluss des OLG Braunschweig vom 29.09. 2020 - 11 U 68/19 hervor.
Ein Versicherer kann sich nicht auf die verspätete Anzeige eines Versicherungsfalles berufen, wenn seine Versicherungsnehmerin aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands den Versicherungsfall (Schwerstpflegebedürftigkeit) weder selber anzeigen noch ihren bevollmächtigten Ehemann informieren konnte und wenn der Ehemann keine Kenntnis von dem Versicherungsvertrag (Pflegetagegeldversicherung) besaß. Das hat das OLG Frankfurt a.M. mit Urteil vom 11.11.2020 - 7 U 36/19 entschieden.
Der Anruf einer Leadagentur zwecks Vereinbarung eines Besuchstermins für einen Versicherungsvermittler ist ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen nicht zulässig. Der Versicherungsvermittler, der die Leadagentur beauftragt hat, ist für deren wettbewerbswidriges Verhalten als Auftraggeber auch deswegen verantwortlich, weil er verpflichtet ist, sich den erforderlichen Einfluss zu sichern. Das geht aus einem Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 19.03.2019, 3 - 06 O 5/18 hervor.
Auf 7,1 Billionen EUR ist das Geldvermögen privater Haushalte 2020 gestiegen - vor allem aufgrund einer historisch hohen Sparquote. Ein Großteil der Gelder parkt derzeit unverzinst auf dem Konto. Dabei würden viele Anleger 2021 gerne mehr in Fonds und Aktien investieren.
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