Beschäftigte genießen auch auf Dienstreisen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das gilt jedoch nur während der Betätigungen, die in einem inneren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Bestellt sich ein Versicherter ein Taxi, um einen Mietwagen für den im Anschluss an einen dienstlichen Kongress geplanten Urlaub abzuholen, so handelt es sich um eine nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallende private Tätigkeit. Das hat das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 13.08.2019 - L 3 U 198/17 entschieden.
Ein Gegenstand, der in einem Fahrzeug transportiert und bei einem Unfall beschädigt wird, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Dies illustriert ein Urteil des OLG Jena vom 19.09.2019 - 4 U 208/19.
Unter welchen Voraussetzungen eine gesetzliche Krankenkasse Kosten für Zahnersatz im Ausland erstatten muss, hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 14.05.2019 - L 4 KR 169/17 klargestellt.
Der ersatzfähige Schaden ist bei fiktiver Abrechnung im Falle einer sach- und fachgerecht durchgeführten Eigenreparatur nicht auf die tatsächlich entstandenen Bruttokosten beschränkt. Der Geschädigte hat nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 07.06.2019 - 13 S 50/19 vielmehr auch einen Anspruch auf Ersatz der Mehrwertsteuer für angekaufte Ersatzteile.
Wenn ein Finanzgigant wie Black Rock, der nach eigenen Angaben der Welt größter Vermögensverwalter, die Neuausrichtung seiner Anlagepolitik zugunsten des Themas Nachhaltigkeit bekannt gibt, dann müsste das eigentlich alle Anleger und ihre Berater brennend interessieren. Daran gemessen sind die Reaktionen am Markt und in den Medien bisher bescheiden.
Wer unsere Berichterstattung zu Kapitalmarktthemen verfolgt, kennt unsere zurückhaltende Einstellung zum weitverbreiteten Hang in ETFs zu investieren. Viele Anleger, Berater und Medien sehen die vordergründig tatsächlich erkennbaren angeblichen Kostenvorteile von ETF-Fonds im Vergleich zu Publikumsfonds als wichtigstes und oft alleiniges Entscheidungskriterium.
Das Thüringer Landessozialgericht hat mit Urteil vom 05.09.2019 - L 1 U 165/18 - entschieden, dass die Durchführung von Sägearbeiten für einen Nachbarn nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wegen des Verstoßes gegen die Räum- und Streupflicht setzt grundlegend voraus, dass eine allgemeine Glätte vorgelegen hat. Aber auch dann besteht keine uneingeschränkte Räum- und Streupflicht. Vielmehr richtet sich der Inhalt und der Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht nach den Umständen des Einzelfalles.
Entsteht eine erheblichen Grundstücksbeeinträchtigung durch auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume, so besteht kein Anspruch auf Baumfällung oder Laubrente, wenn die landesrechtlichen Abstandsregelungen eingehalten worden sind. In diesem Fall ist der Eigentümer des Nachbargrundstückes kein Störer im Sinne des § 1004 BGB. Das hat der BGH mit Urteil vom 20.09.2019 - V ZR 218/18 entschieden.
Ein Berufsunfähigkeitsversicherer darf seine Leistung nur dann befristen, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt und er dem Versicherungsnehmer die Gründe für die Befristung nachvollziehbar darlegt. Das hat der BGH mit Urteil vom 09.10.2019 - IV ZR 235/18 entschieden.
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