Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2021 beschlossen. Demnach steigen u.a. die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, sowie weitere wichtige Werte.
Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Krankentagegeldversicherung, wonach der Vertrag mit dem Bezug einer Altersrente endet, ist nicht überraschend. Sie benachteiligt den Versicherten auch nicht unangemessen. Das folgt aus einem Urteil des OLG Brandenburg vom 12.02.2020 - 11 U 150/17.
Im Oktober hat Bundegesundheitsminister Jens Spahn die Eckdaten der nächsten Pflegereform vorgestellt. Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor steigenden Pflegekosten zu schützen, will er den Eigenanteil künftig deckeln. Private Absicherung bleibt dennoch unverzichtbar.
Faxe dürfen jedenfalls von Behörden nicht zu Übermittlung personenbezogener Daten verwendet werden. Das geht aus einem Beschluss des OVG Lüneburg vom 22.07.2020 - 11 LA 104/19 hervor.
Wird ein Auto beim Überfahren einer Fahrbahnschwelle beschädigt, stellt dies keinen Unfall im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) dar. Vielmehr handelt es sich um einen in der Vollkaskoversicherung nicht gedeckten Betriebsschaden. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 30.07.2020 - 7 U 57/20 entschieden.
Badezimmerfliesen zählen unter bestimmten Voraussetzungen zu den "versicherten Sachen" in einer Wohngebäudeversicherung. Es kommt bei der Entschädigung darauf an, wann Fliesen als repariert gelten. Das folgt aus einem Urteil des LG Münster vom 19.09.2019 - 015 S 23/15.
Für einen Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) reicht es nicht aus, wenn Pflichtverletzungen eines Arbeitgebers ins Blaue hinein behauptet werden. Vielmehr müssen Indizien im Sinne des § 22 AGG dargelegt werden, die für einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des AGG sprechen könnten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 01.07.2020 - 15 Sa 289/20 - hervor.
Dass die aktuellen Finanzskandale wenig Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit produzieren, freut die Beschuldigten. In der Tat sind die Abläufe so komplex, dass sich nur wenige Journalisten an tiefergehende Analysen trauen. Allerdings trügt der bei Finanzberatern oft bestehende Eindruck, dass das keine Themen sind, die in Zusammenhang mit dem Beratungsgeschäft von Belang sind.
Durch die Corona-Pandemie ist die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit auf ein neues Rekordniveau gestiegen. Die Bundesregierung hat die Krisenregelung zum vereinfachten Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert. Berater sollten ihre Kunden jetzt auf die Folgen für die betriebliche Altersvorsorge hinweisen.
Nicht wenige Menschen entschließen sich nach dem Tod ihres Ehepartners nochmals zu einer Eheschließung. Wenn dann auch der zweite Ehepartner verstirbt, gilt sicherlich nicht der erste Gedanke der Hinterbliebenenrente. Doch ganz vergessen sollte man sie nicht. In diesem Fall kann auch die nach dem Tod des ersten Ehepartners gezahlte Hinterbliebenenrente wiederaufleben. Das Gleiche gilt im Falle einer rechtskräftigen Scheidung.
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