Das Interesse der Bevölkerung an der privaten Altersvorsorge ist durch die Corona-Pandemie gestiegen, insbesondere bei Geringverdienern und Menschen mit geringer formaler Bildung. So sagt jeder dritte Geringverdiener, das Thema hätte an Bedeutung gewonnen. Bei Befragten mit Hauptschulabschluss ist es jeder Vierte.
Eine erhöhte Kraftanstrengung gemäß den Bedingungen zur privaten Unfallversicherung liegt nicht vor, wenn der Versicherte vom Fahrersitz aus mit dem Arm nach hinten greift, um einen Karton auf der Rückbank näher an sich heranzuziehen. Das hat das OLG München mit Urteil vom 29.11.2019 - 25 U 543/19 entschieden.
Damit Beschäftigte auf einer Dienstreise gesetzlich unfallversichert sind, muss die dortige konkrete Betätigung - ebenso wie am Arbeitsplatz - mit dem Beschäftigungsverhältnis wesentlich zusammenhängen und diesem dienen. Jedenfalls ist das Skifahren nicht gesetzlich unfallversichert, soweit es dem Freizeitbereich zuzuordnen ist. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 07.09.2020 - L 9 U 188/18 hervor.
Gemäß einem Beschluss des OLG Hamm vom 17.09.2019 - 20 U 109/19 folgt allein aus einer medizinischen Begrifflichkeit "Kapsel" aus Sicht des durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse auch unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht, dass jede "Kapsel" im medizinischen Sinne auch eine Kapsel "an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule" im Sinne der Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung (AUB) ist.
Ein Deckungsausschluss für Schäden durch "bewusste Pflichtverletzung", wie er in zahlreichen Versicherungssparten (z.B. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung) üblich ist, ist eng auszulegen. Das gilt auch für den entsprechenden Deckungsausschluss in einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Das geht aus einem Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 15.07.2020 - 7 U 47/19 hervor.
Eine intensive Schulung zu diversen Themen aus dem Versicherungsbereich bieten die GVNW Seminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der versicherungs-nehmenden Wirtschaft und Maklern. Aufgrund der aktuellen Situation finden die Seminare online statt. Neben Einstiegsseminaren, in denen die Grundlagen der betrieblichen Versicherungen vermittelt werden, bietet der GVNW auch verschiedene Seminare zu Spezialthemen an. Hier eine Übersicht:
Befindet sich eine Klausel zur Begrenzung der Entschädigung in einer Hausratversicherung nicht an einer unerwarteten Stelle in den Versicherungsbedingungen, ist sie nicht überraschend. Angesichts der bei der Hausratversicherung in der Regel überschaubaren Prämienhöhe stellt die Vereinbarung einer Entschädigungsgrenze in Höhe von 1.000 EUR auch keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar. Das geht aus einem Urteil des LG Dortmund vom 14.05.2020 - 2 O 191/19 hervor.
Während der ersten sechs Corona-Monate 2020 haben 17 Prozent der Versicherungsnehmer Video-Telefonie mit Dienstleistern neu ausprobiert oder sich sogar darin eingearbeitet. Dies betrifft vor allem jüngere Kunden bis 45 Jahre, von denen sich ein Viertel (26 %) neu mit der Video-Telefonie befasst hat. Auch andere digitale Kommunikationswege wie Kontaktformulare (20 %), Kundenportale (16 %), E-Mails (16 %) oder Chats (12 %) wurden in den ersten sechs Monaten 2020 neu ausprobiert oder sogar intensiv genutzt. Trotz dieser gestiegenen digitalen Medienkompetenz bevorzugt fast drei Viertel Versicherungsnehmer (71 %) einen persönlichen Kontakt zu seiner Versicherungsgesellschaft beim Versicherungsabschluss. Dies bedeutet sogar eine Zunahme um 9 Prozentpunkte innerhalb nur eines Jahres (2019: 62 %). Gleich-zeitig nehmen die Präferenzen für eine Online-Kommunikation beim Abschluss von 23 auf 16 Prozent ab. Überraschend ist jedoch: Der Veränderungsschub kommt fast ausnahmslos von den 46- bis 69-Jährigen - sowohl was die zusätzliche Präferenz für den persönlichen Kontakt als auch was den reduzierten Wunsch nach Online-Kommunikation angeht. Nur ein Zehntel der älteren Kunden über 56 Jahren (11 %) machen neue Erfahrungen mit der Video-Telefonie, die sich auch leicht positiv auf die Akzeptanz digitaler Kontaktwege auswirken.
Zum Nachweis eines Diebstahls in der Einbruchdiebstahl-Versicherung reicht es in der Regel aus, dass der Versicherungsnehmer ein Mindestmaß an Tatsachen beweist, die nach der Lebenserfahrung einen hinreichenden Schluss auf ein solches versichertes Ereignis zulassen. Das illustriert ein Urteil des OLG Braunschweig vom 08.07.2020 - 11 U 151/19.
Ein Mieter hat bei Schlüsselverlust nicht zwangsläufig die vollen Kosten zu tragen, wenn die Schließanlage eines Mehrfamilienhauses komplett ausgetauscht werden muss. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts München vom 18.06.2020 - 31 S 12365/19 hervor.
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