Die zunächst bis Ende 2020 befristeten Regelungen zum vereinfachten und erhöhten Bezug von Kurzarbeitergeld werden nahtlos bis Ende 2021 verlängert. Das hat das Bundeskabinett Mitte September beschlossen. Wichtige Eckpunkte des aktuellen Beschlusses:
Betriebe, die 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, dürfen diese bei Bedarf bis 31.12.2021 fortführen.
Der Antrag bleibt möglich, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall von mehr als 10 % betroffen sind. Vor Corona lag die Antragsschwelle bei einem Drittel der Belegschaft.
Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber längerfristig um mindestens 50 % reduziert wurde, erhalten ab sofort ein höheres Kurzarbeitergeld als Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Der Beschluss soll Unternehmen und Beschäftigten angesichts der nach wie vor unsicheren wirtschaftlichen Aussichten mehr Planungssicherheit verschaffen. Allerdings könnte er für Millionen von Beschäftigten zu negative Spätfolgen führen. Denn das Kurzarbeitergeld federt zwar einen Großteil der Einbußen beim aktuellen Nettogehalt ab. Allerdings ergeben sich negative Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge. Aufgrund der geringeren Vergütung reduzieren sich in der Regel nämlich auch die Einzahlungen in betriebliche Vorsorgeverträge. Dadurch sinken die späteren Rentenansprüche. Denn das Kurzarbeitergeld wird als sozialversicherungs- und lohnsteuerfreie Lohnersatzleistung gewährt. Zur Ermittlung der Einzahlungsbeträge in einen betrieblichen Vorsorgevertrag wird es deshalb nicht herangezogen.
Nach Angaben der BA bezogen im Juni 2020 fast 5,4 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld - weitaus mehr als während der Finanzkrise 2008/2009. Viele von ihnen dürften ergänzend zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge auch über einen betrieblichen Vertrag für den Ruhestand vorsorgen. In Phasen der Kurzarbeit fallen die Einzahlungen geringer aus. Das gilt sowohl für vom Arbeitnehmer selbst finanzierte Beiträge (Entgeltumwandlung), als auch für Beitragszahlungen, die vom Arbeitgeber getragen werden. Fazit: Das Thema Kurzarbeit liefert einen aktuellen Beratungsanlass, um sich bei Ihren Kunden als professioneller Problemlöser zu profilieren und Auswege aus der aktuellen Situation aufzuzeigen, sowie grundlegende Hilfestellung in puncto betrieblicher und privater Altersvorsorge zu geben.
Getreu dem Motto "gut beraten. mehr verkaufen." stellt unser Autoren- und Redaktionsteam alles Wissenswerte aus der Versicherungs- und Finanzbranche kompakt und verständlich für Sie zusammen. Produkttrends, vertriebsrelevante Studien, News zur Rechtsprechung oder praktische Rechner und Programme - wir halten Sie auf dem Laufenden und führen Sie zum gewünschten Erfolg!
Branchenrelevante Fachliteratur, unterstützende Services und bewährte Software wie der Altersvorsorgeplaner runden unser Angebot ab.
Krausenstr. 54
30171 Hannover
Telefon: +49 511 494061
Telefax: +49 511 494063
E-Mail: info@p3assekuranz.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.