Aufgrund der durch die Corona-Pandemie geschwächten nationalen und europäischen Wirtschaft benötigen die deutschen Unternehmen dringend Planungssicherheit bezüglich der Absicherung ihrer Forderungen über die Kreditversicherung. Durch das drohende Auslaufen des Schutzschirmes befristen einige Kreditversicherer ihre zugesicherten Limite auf den 31.12.2020. Dies führt dazu, dass Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen grundsätzlich in Frage stellen und damit die Beschleunigung einer Insolvenzwelle drohen bzw. deren Ausmaß erheblich größer werden könnte.
Ausgangslage
Der im April 2020 vereinbarte Schutzschirm für die Kreditversicherer hat bisher einen Zusammenbruch der Absicherung von Warenkrediten und damit den Abriss von Lieferketten verhindert sowie damit ein Fortbestehen der Geschäftsbeziehungen ermöglicht!
Eine Beendigung des Schutzschirmes zum 31.12.2020 könnte diese positiven Effekte zerstören.
Die Stabilität der Lieferantenkredite ist ein wesentlicher Baustein zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaft. Der Schutzschirm für die Kreditversicherer wirkt, wie sich anhand der Deckungsquoten und -volumen nachweisen lässt.
Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und die partielle Aussetzung der Insolvenzantragspflicht könnten dazu führen, dass ein signifikantes Insolvenzausfallrisiko in das Kalenderjahr 2021 verschoben wird und damit die Wirkung des Schutzschirms aushöhlt.
Der Bund wird im Rahmen des Rettungsschirms mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Jahresende nicht durch die deutschen Kreditversicherer in Anspruch genommen werden, da diverse Corona-Schutzmaßnahmen bislang den Umfang der Insolvenzen auf ein historisches Tief gedrückt haben. Aus Sicht der Versicherer ist insofern mit einem zeitlichen Verzug des Insolvenzrisikopotenzials zu rechnen, das sich 2021 materialisieren könnte.
Die Kreditversicherer bereiten sich aktuell mit unterschiedlichen Strategien auf die Phase nach dem Auslaufen des Schutzschirms vor. So befristen einige aktuell signifikante Teile der zugesicherten Kreditlimite für ihre deutschen Versicherungsnehmer für bestimmte Bonitätsstufen lediglich bis zum Jahresende. Andere kündigen auf informeller Basis für das Jahr 2021 bereits signifikante Prämienerhöhungen an, die die betroffenen Unternehmen in einem wirtschaftlich bereits schwierigen Umfeld zusätzlich belasten würden.
Dies führt schon heute zu großer Verunsicherung in der deutschen Wirtschaft bei der Planung der Geschäftsaktivitäten ab dem 01.01.2021 und im Umfeld steigender Angst vor einer Insolvenzwelle. Lieferantenbeziehungen und Investitionen werden auf den Prüfstand gestellt.
Was ist zu tun?
Wir fordern daher im Interesse der deutschen Unternehmen eine Verlängerung des Schutzschirmes bis Ende 2021 auf Basis der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen und Volumengrenzen.
Die Anforderungen an die deutschen Kreditversicherer zum Verhalten bei der Beendigung des Schutzschirms sollten konkretisiert werden.
Der Schutzschirm sollte erst dann beendet werden, wenn die Wirtschaft wieder angelaufen ist, verlässliche Insolvenzprognosen vorliegen und Konjunkturmaßnahmen ausgelaufen sind.
Generell darf der Schutzschirm nicht vor Wiedereinsetzung der Insolvenzordnung beendet werden.
Die Interessen bzw. Bedürfnisse der deutschen Wirtschaft können durch den GVNW und BDVM in die Verhandlungen eingebracht werden.
Um für mehr Klarheit gegenüber den Versicherungsnehmern zu sorgen, sollten die Versicherer die dringend notwendige Limitstabilität durch den Schutzschirm in ihren Zeichnungsrichtlinien darstellen. Ansonsten erschwert dies Diskussionen, wenn Li-mitentscheidungen für die Versicherungsnehmer nicht nachvollziehbar sind.
GVNW und BDVM sind gerne bereit, die Sicht der deutschen versicherungsnehmenden Unternehmen in die Diskussion um die Verlängerung des Schutzschirmes für Kreditversicherer einzubringen.
Hamburg, den 23.09.2020
Bonn, den 23.09.2020
Dr. Hans-Georg Jenssen
Jörg F. Henne
Geschäftsführender Vorstand
Geschäftsführer
Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e. V.
Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e. V.
Krausenstr. 54
30171 Hannover
Telefon: +49 511 494061
Telefax: +49 511 494063
E-Mail: info@p3assekuranz.de
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