Der Fahrer des PKW des Klägers fuhr aus einer Grundstücksausfahrt heraus, als der Beklagte mit seinem PKW rückwärts vom Straßenrand anfuhr und in das in die Fahrbahn hineinragende Fahrzeug des Klägers fuhr.
Da die Schuldfrage strittig war, nahm der Kläger zunächst seinen Vollkaskoversicherer in Anspruch. Dadurch entstand ihm ein Rückstufungsschaden in seiner Versicherung, den er gegenüber dem Kläger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer geltend machte.
Der Kfz-Haftpflichtversicherer hielt die Forderung auf Ersatz des Rückstufungsschadens für unbegründet, da dem Kläger ein erhebliches Mitverschulden am Unfall anzulasten sei.
Da die Verschuldensfrage auch mithilfe eines Sachverständigen nicht geklärt werden konnte und angesichts der gleichhohen Betriebsgefahr der beteiligen Fahrzeuge ging das OLG von einer Schadenteilung aus.
Den Rückstufungsschaden, der dem Kläger durch die Inanspruchnahme seines Vollkaskoversicherers entstanden war, hatte der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer zu ersetzen. Denn dieser Schaden war laut OLG Teil des unfallbedingten Fahrzeugschadens.
Das galt nach Meinung des Gerichts auch dann, wenn von einer gegenseitigen Unfallverursachung auszugehen war. Der Rückstufungsschaden sei in einem solchen Fall entsprechend zu quoteln.
Krausenstr. 54
30171 Hannover
Telefon: +49 511 494061
Telefax: +49 511 494063
E-Mail: info@p3assekuranz.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.