Die Beklagte hatte am Rande ihres Grundstücks direkt neben einer auf dem Nachbargrundstück stehenden Doppelgarage einen überdachten Holzunterstand errichtet, in dem sie Brennholz lagerte. Der Sohn der Beklagten führte auf deren Grundstück Holzarbeiten mit einer Kreissäge in unmittelbarer Nähe zum Holzunterstand aus. Nach Abschluss dieser Arbeiten zog er das Stromkabel an der Außensteckdose des Hauses heraus.
Am Folgetag kam es zu einem Brand an dem auf der Grundstücksgrenze liegenden Holzunterstand. Der Brand erfasste auch die benachbarte Doppelgarage des Klägers, in der dieser zwei Pkw untergestellt hatte. Ein Pkw wurde durch Rauchgase verunreinigt. Auf das andere Fahrzeug tropften die geschmolzenen Kunststoffabdeckungen der Beleuchtungskörper herab, wodurch Einbrennungen im Lack entstanden.
Der Kläger verlangte Schadenersatz. Er war der Auffassung, dass der Brand dann nicht hätte übergreifen können, wenn die Beklagte bei der Errichtung des Holzunterstandes einen -bauordnungsrechtlich gebotenen - Mindestabstand von 3 Meter eingehalten hätte.
Das OLG hielt den Schadenersatzanspruch für gerechtfertigt. Zwar sei nicht feststellbar, dass die Beklagte für die Brandentstehung als solche verantwortlich gewesen sei. Allerdings habe sie die Übertragung der Brandfolgen durch Lagerung des brennbaren Holzes in dem bauordnungswidrig an der Grundstücksgrenze errichteten Holzunterstand erst ermöglicht. Nur deshalb habe sich der Brand auf die Doppelgarage des Klägers ausweiten können und sei es zu Schäden an den im Eigentum des Klägers stehenden Sachen gekommen.
Wäre der Holzunterstand 3 Meter von der Garage errichtet worden, wäre zwar auch wegen des Daches ein Hitze- und Rauchgasstau hervorgerufen worden. Allerdings hätte dann die Hitze nicht auf die Garage übergreifen können
Krausenstr. 54
30171 Hannover
Telefon: +49 511 494061
Telefax: +49 511 494063
E-Mail: info@p3assekuranz.de
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.