Aus ihrer langjährigen Praxiserfahrung heraus hat das Herausgeberteam Dr. Henriette Meissner, Margret Kisters-Kölkes und Frank Wörner eine Auswahl von wesentlichen Rechtsvorschriften zusammengefasst, die Ihnen bei der erfolgreichen bAV-Beratung ein wichtiger Begleiter sein können.
Das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz mit der Möglichkeit, reine Beitragszusagen und Optionssysteme über Tarifverträge umzusetzen, hat die steuerliche Förderung ausgeweitet. Diese steuerliche Förderung wurde teils korrigiert, teils auch erweitert durch das Jahressteuergesetz (umbenannt in Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018).
Aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes haben auch die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger zu den gesetzlichen Neuregelungen Stellung genommen. Dieses Schreiben vom 21.11.2018 ist in die Textsammlung aufgenommen worden.
Wesentliche Änderungen im Versicherungsrecht hat es durch die Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie gegeben. Diese seit dem 13.01.2019 geltenden Regelungen betreffen auch die bAV. In die §§ 234k ff. VAG wurden umfassende Informationspflichten aufgenommen.
Auch die Rechtsprechung des BVerfG zur Beitragspflicht von privat fortgeführten Direktversicherungs- und Pensionskassenversorgungen (06.09.2010 - 1 BvR 739/08 -, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08 -, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15 -) hat zu gesetzlichen Änderungen geführt (§ 229 SGB V). Hierzu wurde klargestellt, dass die gesetzliche Neuregelung auch für den Pensionsfonds gilt.
Für Versicherungsvermittler, die sich auf das komplexe Arbeitsgebiet bAV-Produkte spezialisiert haben, bietet die Textsammlung eine praktikable und übersichtliche Arbeitsgrundlage, in der die wesentlichen Rechtsvorschriften und Gesetzesänderungen zusammengefasst werden. Aber auch für Arbeitgeber, Lohnbuchhalter oder Mitarbeiter von Versicherungsgesellschaften eignet sich das Nachschlagewerk, um bei der Abwicklung der bAV alle relevanten Rechtsgrundlagen im Blick zu behalten.
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