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Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 22.02.2018 - 6 U 57/17 einen zur Gebäudeversicherung angemeldeten Schadenfall entschieden und dabei einige für die Regulierungspraxis grundlegende Aussagen getroffen.
Die Leistungen aus privat fortgeführten Direktversicherungen und seit letztem Jahr auch aus privat fortgeführte Pensionskassen sind "insoweit" kein Versorgungsbezug, wenn ein Versicherungsnehmerwechsel auf die Arbeitnehmer*in erfolgte und die Beitragszahlungen vollständig von der Arbeitnehmer*in erbracht wurden. Doch wie ist die Verbeitragung bei privat fortgeführten Pensionsfondsversorgungen? Müssen sich Betriebsrentner auch hier erst mühsam ihr Recht vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten?
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort setzt nach einem Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28.08.2018 - 5 Qs 58/18 voraus, dass ein Sachschaden in Höhe von mindestens 2.500 EUR entstanden ist. Erst ab diesem Betrag soll ein bedeutender Sachschaden im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch (Entziehung der Fahrerlaubnis) vorliegen.
Dr. Birgit Uebelhack, vormals stellvertretende Geschäftsführerin und Justitiarin der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), hat fast vier Jahrzehnte die betriebliche Altersversorgung in Deutschland entscheidend mitgestaltet und mitgeprägt. Sie hat ein fast enzyklopädisch zu nennendes Wissen rund um alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung und war über viele Jahre eine gesuchte Gesprächspartnerin. Immer stand bei ihr die Fachlichkeit des Fachverbandes, den sie vorbildlich nach außen wie innen vertrat, im Vordergrund.
Nach deutschem Betriebsrentenrecht ist für die Höhe der insolvenzgesicherten Betriebsrente der Tag der Insolvenz der maßgebende Stichtag. Der Pensions-Sicherungs-Verein tritt für die bis zu diesem Stichtag erworbenen Betriebsrentenansprüche ein. Bei einem Betriebsübergang nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betriebsveräußerers haftet der Erwerber nur für den Teil der betrieblichen Altersrente, der auf den nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegenden Zeiten der Betriebszugehörigkeit beruhe.
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