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Was lange währt, geht endlich einen Schritt vorwärts: Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (01.01.2004) wurden Betriebsrenten und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung mit vollem Beitragssatz belegt. Das hatte für sehr hohen Unmut der Betriebsrentner und zahlreichen Musterprozessen geführt.
Erbittert streiten seit einigen Jahren Betriebsrentner von Pensionskassen darum, dass ihre Betriebsrente alle drei Jahre nach Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst werden (§ 16 Abs. 1-2 BetrAVG). Denn bisher berufen sich die Pensionskassen auf die Ausnahmeregelung nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG. Dort steht: "Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn ... 2. die betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung im Sinne des § 1b Abs. 2 oder über eine Pensionskasse im Sinne des § 1b Abs. 3 durchgeführt wird und ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallende Überschußanteile zur Erhöhung der laufenden > Leistungen verwendet werden".
Befristete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht auf Dauer beschäftigt. In vielen Versorgungsordnungen werden sie daher von vornherein von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich ausgeschlossen. Nun hatte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (05.9.2019 - 4 Sa 5/19 B) zu entscheiden, ob ein solcher Ausschluss gerechtfertigt ist.
Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2021 auf 0,5 % zu senken. Seit 2017 liegt der Wert bei 0,9 %. "Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich das zum Teil negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer Zukunft spürbar verbessern wird. Daher ist eine Absenkung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge ab 2021 geboten", begründet der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader die Empfehlung.
Der ehrgeizige Plan des Bundesgesundheitsministers, Jens Spahn, scheint aufzugehen: Schon zum 01.01.2020 soll die Reform zur Verbeitragung der Betriebsrenten in Kraft treten. Am Montag, dem 09.12.2019, fand dazu die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss zum GKV-Betriebsrentenfreibetrags-Gesetz statt. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses liegt noch nicht vor. Aber der Tenor der Stellungnahmen war eindeutig: "machen, endlich machen!"
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